Benzingespräche

Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

Was tun, wenn’s gekracht hat?

Die Hochsaison steht an. Besonders in der Hauptferienzeit sind auf Deutschlands Straßen tausende Autofahrer auf den Weg in den Urlaub. Da kann es oft passieren, dass man im Stau steht. Doch was ist zu tun, wenn man mit dem eigenen Auto eine Panne oder einen Unfall hatte? Oder als Ersthelfer den Unfallgeschädigten helfen möchte? Wir von BELMOT möchten auf die Gefahren aufmerksam machen, welche regelmäßig im Zusammenhang mit Autopannen oder bei der Absicherung von Unfallstellen entstehen. Daher haben wir eine Checkliste für Betroffene und Ersthelfer zusammengestellt, welche Maßnahmen nach einem Unfall zeitnah zu ergreifen sind:

1.) Sicherung des Unfall- oder Pannenfahrzeugs
Zuallererst: Warnblinker an und Zündung aus. Sofern möglich, sollten anschließend alle Insassen das Auto auf der dem Fahrbahnrandseite verlassen. Bei einer Panne ist dies in der Regel die Beifahrerseite. Das Tragen einer Warnweste ist nicht verpflichtend, dennoch, besonders außerhalb geschlossener Ortschaften, empfehlenswert. Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit der Insassen. Zudem sollten die Passagiere immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke aufhalten.
Die Pannen- oder Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern, indem dieses mindestens 100 Meter entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung aufgestellt wird. Insbesondere auf Autobahnen sollte der Abstand zur Pannen- bzw. Unfallstelle auf 150 bis 400 Meter erhöht werden. Beim Aufstellen des Warndreiecks immer den fließenden Verkehr im Auge behalten. Lässt sich das Auto noch bewegen, sollte es an den äußersten Fahrbahnrand manövriert werden. Wichtig: Eigensicherung geht vor und Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn!

2.) Erste Hilfe leisten
Wenn erforderlich, geht es nun daran, Personen aus dem verunfallten Fahrzeug zu bergen. Wichtiges Hilfsmittel ist dabei der sogenannte Rautek-Rettungsgriff: Dazu greift der Retter von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorn, fasst mit einer Hand einen der Unterarme unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Falls erforderlich den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.

Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und so die Rettungsdienste informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann:

  • Was ist passiert?
  • Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)?
  • Wie viele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar?

Seit 2019 verfügen Neuwagen über ein automatisches Notruf-System (eCall), das nach einem schweren Unfall selbsttätig die professionellen Retter alarmiert und automatisch die Standort-Koordinaten übermittelt. Dieser Notruf kann auch manuell ausgelöst werden, beispielsweise durch unverletzte Mitfahrer oder Ersthelfer. In jedem Fall sollten auch Ersthelfer und Unfallzeugen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte an der Unfallstelle vor Ort bleiben, um gegebenenfalls Rückfragen beantworten zu können.

3.) Polizei verständigen
Ist es bei einem Unfall zu Personenschäden gekommen, ein Fahrzeug fahrunfähig geworden oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen involviert, ist es erforderlich, die Polizei zu kontaktieren. Das gilt ebenso, wenn ein oder mehrere Unfallbeteiligte nicht vor Ort sind oder Leitplanken, Leitpfosten, ein Wildtier oder ein Baum zu Schaden gekommen sind. Nur so lässt sich zuverlässig ausschließen, nachträglich wegen Fahrerflucht belangt zu werden. In Deutschland ist für derartige Meldungen bundesweit die Nummer 110 als Notruf der Polizei geschaltet. Bei einer eventuellen Störung ist alternativ die Nummer 112 erreichbar.

4.) Informationen sammeln
Ist die Unfallstelle abgesichert, die Verletzten versorgt und die Rettungskräfte angefordert, steht das Sammeln wichtiger Daten an. Denn: Nach dem Unfall ist vor der Schadenregulierung. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, miteinander Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und möglichst auch die Versicherungsnummern auszutauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland auch nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Mögliche Zeugen ansprechen und diese bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Lassen es die Lichtverhältnisse und die Situation zu, empfiehlt es sich Beschädigungen mit dem Mobiltelefon zu dokumentieren. Und auch dabei stets bedenken: Eigensicherung geht vor!

5.) Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
Einen Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellen: Den Europäischen Unfallbericht als Formular immer im Handschuhfach mitführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Alle dort gemachten Angaben überprüfen und nur unterschreiben, wenn das Notierte mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt. Die Unterschrift unter dem Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.

Auch gegenüber der Polizei besteht keine Pflicht, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und zu erläutern, welche Beteiligung am Geschehen vorliegt.

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