Das rote Wechselkennzeichen

Das rote Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge – gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.

Das Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen sowie darüber hinaus die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs. Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle  Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit. Das Kennzeichen besteht aus einer Kombination der Buchstabenkombination der Region sowie einer fünfstelligen Nummer, beginnend mit der Ziffernkombination „07".

Kfz-Steuer
Pro Kennzeichen wird (unabhängig von Hubraum  und Leistung) eine Pauschalsteuer von Euro 191,73 fällig.

Voraussetzungen
Ihr Oldtimer muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein und nach § 9 (1) der seit 1.3.2007 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z.B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer vorweisen können. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet. Ein fremder Motor, eine moderne HiFi-Anlage, Sportsitze oder ein schlechter Erhaltungszustand können die Erteilung verhindern. Das Gutachten belegt, dass Ihr Fahrzeug der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" zugeordnet werden kann. Der Gesamteindruck wird sozusagen mitbewertet.

An- und Abmeldung
Die Wechselkennzeichen sind unter Vorlage von Antragsdokumenten bei der Zulassungsbehörde erhältlich. Nutzen Sie unsere Checkliste für den besseren Überblick. Generell ist der Zulassungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und ein Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg erforderlich.

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