Winterschlaf ja - Ruheversicherung nein!
Nicht nur in der Tierwelt steht der Winterschlaf hoch im Kurs. Auch so mancher Oldtimer schlummert bereits friedlich vor sich hin oder ist auf dem Weg eingemottet zu werden. Die Frage ist nur, wie ruhig er schlafen kann? Die meisten Oldtimerbesitzer sind sich gar nicht darüber im Klaren, welche Gefahren auch während der Ruhephase schlummern. Eine herkömmliche Teilkasko- oder Ruheversicherung decken mögliche Schäden oftmals nicht aus. Wir erklären Ihnen wieso nicht.
BELMOT bietet ganzjährig eine Allgefahren-Deckung an, die weit über die herkömmliche Vollkaskodeckung hinausgeht. Somit genießt der wertvolle Klassiker auch über den Winter einen Rundum-Schutz.
Eine kostengünstigere Alternative, jedoch mit abgespecktem Versicherungsschutz, ist die sogenannte „Ruheversicherung“, die bei anderen Versicherern in der KFZ-Deckung enthalten ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das KFZ für einen bestimmten Zeitraum nicht bewegt wird, es entweder stillgelegt oder mit einem Saisonkennzeichen versehen ist. Welcher Versicherungsumfang in diesem Zeitraum aktiv ist, hängt von der Art der Versicherung ab, die zuvor bestand (Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung). Zu beachten ist jedoch auch, dass die Ruheversicherung maximal mit einem Teilkaskoschutz versehen ist. Demnach kann eine Ruheversicherung zahlreiche Schadensarten umfassen, jedoch werden diese eingeschränkt und auf ein Mindestmaß reduziert.
Anhand einiger Schadenbeispiele erklären wir Ihnen, warum aus Sicht von BELMOT eine konventionelle Ruheversicherung während der kalten Jahreszeit erhebliche Deckungslücken im Versicherungsschutz beinhaltet.
Unser Tipp: Vorsorgen statt Nachsorgen – damit es auch für Ihren Klassiker im Frühling kein böses Erwachen gibt.
1. Der Klassiker: die geplatzte Batterie
Während der Winterpause kann die Batterie beim Nachladen unbemerkt platzen oder einreißen. Dadurch frisst sich Batteriesäure monatelang unbemerkt in jede noch so kleine Blechspalte und zerstört wertvolle Karosseriesubstanz.
Chemische Einwirkungen auf das Fahrzeug sind weder in einer herkömmlichen Teil- noch einer Vollkaskoversicherung versichert. Hier greift nur eine Allgefahren-Deckung, wie sie bei BELMOT zu finden ist.
2. Tierisch ärgerlich: Mottenbefall
Gerade bei Vorkriegsklassikern und Fahrzeugen bis Mitte der 60er Jahre, wurden erst wenige Kunstfasern verwendet. Durch die seinerzeit üblich verarbeiteten Wollanteile, sind Oldtimer ein Schlaraffenland für Motten. Einmal im Auto eingeschlossen, kann der Schaden durch Mottenbefall oder -fraß schnell fünfstellige Summen erreichen.Schadensumme ca. 40.000 Euro.
Oldtimerbesitzer müssen hier selbst tief in die Tasche greifen. Eine Ruheversicherung kommt für diesen Schaden nicht auf.
3. Alles Gute kommt von oben …
Kalk:
Alte Bausubstanz birgt den Nachteil, dass sich stilechte Oldtimergaragen oder Lagerhallen als schlechter Abstellort entpuppen. Nämlich dann, wenn durch undichte Dächer Kalk- und Zementauswaschungen auf den Lack tropfen und diesen irreparabel beschädigen.
In einem solchen Fall hilft nur noch – Neulackierung. Sie wissen selbst, dass dies schnell in die Tausende Euro gehen kann.
Benzin:
Gerne werden auch mehrere Klassiker zeitgleich abgestellt, z.B. eines auf einer ausgefahrenen Hebebühne und das andere darunter. Leckt jedoch das oben geparkte Fahrzeug, z.B. durch eine undichte Benzinleitung, wird das darunter befindliche Schmuckstück wochen- oder monatelang mit Super Plus berieselt. Entsprechend groß können Schäden am Lack, Cabrioverdeck und an Gummiteilen sein.
Deckenplatten:
Sehr ärgerlich für Hallen-Parker kann es zudem werden, wenn sich Teile einer massiven Deckenverkleidung sich selbständig machen und darunter geparkte, wertvolle Sammlerstücke unter sich begraben. Ein solches Schadenereignis übertrifft die Einwirkung von Kalk und Benzin bei Weitem, da es hier zusätzlich zu massiven Schäden an Hauben, Kotflügeln, Scheiben und dem Dach des Fahrzeugs kommen kann.
Bei allen Szenarien bleibt der Oldtimerbesitzer - nur mit eine konventionellen Ruheversicherung - auf dem Schaden sitzen. Wir sind der Ansicht, Ihr Oldtimer hat etwas Besseres verdient. Den Rundum-Schutz der Allgefahren-Deckung von BELMOT.
Am besten informieren Sie sich noch heute bei einem unserer BELMOT Spezialisten in Ihrer Nähe über BELMOT.
PS:
Zum 30. November endet die Kündigungsfrist für viele Oldtimerversicherungen mit Fälligkeit 1. Januar 2018. Wechseln Sie daher noch heute zu BELMOT und machen Ihrem Klassiker ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk: die Allgefahren-Deckung.
Text von Ralf