Das Saison-Kennzeichen
Ihr Vorteil:
Sie zahlen nur Steuern für den angemeldeten Zeitraum. „Echte“ Oldtimer-Liebhaber wählen häufig die Kombination 3/10, also März bis Oktober, damit sie schon mit der ersten Märzsonne raus auf die Straßen dürfen!
Für alle, die ihr Fahrzeug nur für begrenzte Monate des Jahres bewegen möchten! Es gelten die Bedingungen der regulären Zulassung mit dem schwarzen Kennzeichen. Das Alter des Oldtimers spielt keine Rolle. Für die Zulassung brauchen Sie lediglich eine aktuelle Versicherungsbestätigung. Ein Saisonzeitraum gilt immer vom ersten Tag 0.00 Uhr bis zum letzten Tag 24.00 Uhr. Ein Saisonkennzeichen 03-10 ist also immer vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gültig. Ihr Fahrzeug darf außerhalb des Saisonzeitraumes nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nicht zulässig ist auch das Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen oder teilöffentlichem Gelände (z.B. frei zugänglicher Parkplatz).
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird anteilig nur für den Saisonzeitraum erhoben.
An- und Abmeldung
Die An- und Abmeldung entfällt: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird anteilig nur für den Saisonzeitraum erhoben.
An- und Abmeldung
Die An- und Abmeldung entfällt: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.